Achtung: Zutritt nur mit Testnachweis!

Sehr geehrte*r Besucher*in,

gemäß §28b Abs. 2 Satz 1 IfSG dürfen Sie die Einrichtung nur betreten, wenn Sie asymptomtatisch und getestet sind und einen Testnachweis mit sich führen. Diese besondere Testpflicht besteht unabhängig von einem Impf- oder Genesenenstatus.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie die Einrichtung nicht unbegleitet betreten dürfen. Informieren Sie Ihre Kontaktperson telefonisch über Ihre Ankunft. Diese wird Sie abholen und Ihren Testnachweis kontrollieren.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken!

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