Der Werkstattrat – mitwirken und mitbestimmen

Der Werkstattrat ist das wichtigste Gremium der Selbstvertretung der Beschäftigten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Er tritt ein für die Rechte und Bedürfnisse aller im Arbeitsbereich Beschäftigten.

Der Werkstattrat wird von allen Beschäftigten für vier Jahre gewählt. Bei vielen wichtigen Themen dürfen die Mitglieder des Werkstattrates mitwirken oder sogar mitbestimmen.

Mitwirken darf der Werkstattrat bei

  • der Verwendung der Arbeitsergebnisse, also den erwirtschafteten Geldern,
  • dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten,
  • Praktika und dem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • und in vielen weiteren Bereichen.

Mitbestimmen darf der Werkstattrat bei

  • der Werkstattordnung (Hausordnung),
  • den Regelungen zur regelmäßigen Arbeitszeit,
  • Pausen und Pausenräumen,
  • Urlaubsregelungen und Schließzeiten,
  • Verpflegung und Essen,
  • Fort- und Weiterbildungen der Beschäftigten
  • und in vielen weiteren Bereichen.

Geschäftsführung und Werkstattrat treffen sich monatlich, um sich über wichtige Themen auszutauschen. Der Werkstattrat ist in viele Entscheidungen und Entscheidungsprozesse eingebunden. Wenn Entscheidungen der Geschäftsführung die oben genannten Teilbereiche der Mitbestimmung betreffen, muss der Werkstattrat den Entscheidungen der Geschäftsführung zuerst zustimmen, bevor diese umgesetzt werden können. Ebenso kann der Werkstattrat die Bedürfnisse und Anliegen der Beschäftigten gebündelt an die Geschäftsführung weiterleiten.

Diana Kilian

(1. Vorsitzende)

 

Mitglieder des Werkstattrats

  • Nadine Hamann (Stellv. Vorsitzende)
  • Maik Stalke (Schriftführer)
  • Steven Böhme
  • Dieter Knuth
  • Doris Schnorrenberger
  • Wilhelm Spieß