Der Werkstattrat ist das wichtigste Gremium der Selbstvertretung der Beschäftigten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Er tritt ein für die Rechte und Bedürfnisse aller im Arbeitsbereich Beschäftigten.
Der Werkstattrat wird von allen Beschäftigten für vier Jahre gewählt. Bei vielen wichtigen Themen dürfen die Mitglieder des Werkstattrates mitwirken oder sogar mitbestimmen.