Die Aufnahme ins Ambulante Wohnen

Das Ambulante Wohnen steht allen Menschen mit Behinderungen offen, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihre Lebensführung über weite Teile des Tages organisieren können,
  • nur zeitweise die Unterstützung von Fachkräften brauchen
  • keine Nachtbereitschaft benötigen,
  • in Notsituationen in der Lage sind, sich die passende Hilfe zu holen bzw. einen Hausnotruf zu bedienen und
  • den Tag-Nacht-Rhythmus selbstständig gestalten können.

Formale Grundlage für die Aufnahme ins Ambulante Wohnen ist der Antrag von Anspruchsberechtigten beim zuständigen Leistungsträger. Die Erhebung des Teilhabebedarfs erfolgt standardisiert gemäß dem rheinland-pfälzischen Verfahren zur Teilhabeplanung. Das Fachpersonal von in.betrieb steht mit allen Beteiligten, insbesondere Eltern, Angehörigen und Leistungsträgern, in Kontakt.