Das Ambulante Wohnen steht allen Menschen mit Behinderungen offen, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- ihre Lebensführung über weite Teile des Tages organisieren können,
- nur zeitweise die Unterstützung von Fachkräften brauchen
- keine Nachtbereitschaft benötigen,
- in Notsituationen in der Lage sind, sich die passende Hilfe zu holen bzw. einen Hausnotruf zu bedienen und
- den Tag-Nacht-Rhythmus selbstständig gestalten können.
Formale Grundlage für die Aufnahme ins Ambulante Wohnen ist der Antrag von Anspruchsberechtigten beim zuständigen Leistungsträger. Die Erhebung des Teilhabebedarfs erfolgt standardisiert gemäß dem rheinland-pfälzischen Verfahren zur Teilhabeplanung. Das Fachpersonal von in.betrieb steht mit allen Beteiligten, insbesondere Eltern, Angehörigen und Leistungsträgern, in Kontakt.